Ergebnisse einer Expertenbefragung zur Untersuchung generischer Normungsoptionen anhand wesentlicher CG-Regelungen (DE, CH, AT, UK, FR, NL) veröffentlicht.
Hintergund
Die Stellung der Internen Revision in Corporate Governance-Systemen wird verstärkt hinterfragt
Ursache hierfür sind konzeptionelle Schwachstellen betrieblicher Kontrollsysteme, die in vernetzten Wirtschaften zu global spürbaren Störungen der Finanz- und Wirtschaftskreisläufe führen können.
Wirksamere Corporate-Governance-Regelungen werden als eine wesentliche Lösung betrachtet.
Ziel der Untersuchung
In welcher Form findet die Funktion Interne Revision in Corporate Governance-Normen Eingang, und welche Regelungen werden als Best Practice angesehen?
Die Untersuchung arbeitet generische Normungsoptionen anhand wesentlicher CG-Regelungen heraus und bewertet diese mit Hilfe einer Expertenbefragung.
Einige Ergebnisse
Vorrangig in den CG-Normen festschreibbare Betätigungsfelder für die Interne Revision sind die internen Überwachungs- und Kontrollsysteme einschliesslich des Risikomanagements.
Die Verantwortung für die Einrichtung einer Internen Revision liegt massgeblich beim Prüfungsausschuss, aber auch bei den Leitungs- und Überwachungsorganen insgesamt.
Weiter wird vom Prüfungsausschuss erwartet, dass er die Interne Revision überwacht und der Revisionsplanung zustimmt.
Beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses wird die fachliche Gesamtverantwortung für die Revisionstätigkeit gesehen, beim operativen Leiter (CEO) die disziplinarische Führung. Die zusammenfassenden Ergebnisse der Revisionstätigkeit sollen primär an die operative Leitung (Executives) und den Prüfungsausschuss berichtet werden.
Im Rahmen der Abschlussberichterstattung soll nach Meinung der Experten über das IKS einschliesslich der Revisionsfunktion berichtet werden.
Der Aufsatz steht auf der Website des Schweizer Treuhänders zur Verfügung > link