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Praktische Ratschläge zum Quality Assessment überarbeitet

Das IIA hat vier Praktische Ratschläge zum Qualitätsmanagement der Internen Revision überarbeitet. Die Änderungen der IIA Practice Advisories PA 1310-1, PA 1311-1, PA 1312-1, PA 1312-2 zum Quality Assessment (Qualitätsbeurteilung) sind hier zusammengefasst.

Das IIA hat die Praktischen Ratschläge PA 1310 ff. zur Qualitätsbeurteilung der Internen Revision (Internal Audit Quality Assessment Practice Advisories) auf Basis praktischer Erkenntnisse überarbeitet.

Grundlage des QA-Programms in der Internen Revision

Standard 1300 "Programm zur Qualitätssicherung und -verbesserung" der Grundlagen für die berufliche Praxis der Internen Revision (International Standards for the Professional Practice of Internal Auditing ) beschreibt das Qualitätssicherungs- und Verbesserungsprogramm der Internen Revision: "Der Leiter der Internen Revision entwickelt und pflegt ein Programm zur Qualitätssicherung und -verbesserung, das alle Aufgabengebiete der Internen Revision einbezieht und ihre Effektivität kontinuierlich überwacht. Dieses Programm umfasst regelmäßige interne und externe Beurteilungen sowie eine laufende interne Überwachung der Qualität."

Überarbeitete Praktische Ratschläge

PA 1310-1 - Beurteilung des Qualitätsprogramms

Der Praktische Ratschlag konkretisiert Definition sowie Zeitpunkt der Beurteilungen des Qualitätsprogramms und erläutert die zwei empfohlenen Methoden zur externen Beurteilung, vollständig externe Beurteilung sowie interne Beurteilung mit unabhängiger Überprüfung. Der Praktische Ratschlag weist darauf hin, dass es Umstände gibt, die eine vollständig externe Beurteilung nicht erforderlich erscheinen lassen, diese aber trotzdem den größtmöglichen Nutzen und Rechenschaft gegenüber der Internen Revision und anderen Interessengruppen erbringt. Der Leiter der Internen Revision soll die Geschäftsleitung und das Aufsichtsorgan in die Entscheidung über die angemessene Vorgehensweise einbeziehen.

Der aktualisierte Praktische Ratschlag beschreibt konkrete Bereiche, die in eine Beurteilung einbezogen werden sollen, um zu bestimmen, ob die Revisionsfunktion zur Wertschöpfung beiträgt und Geschäftsabläufe verbessern hilft. Darüber hinaus soll der Leiter der Internen Revision dem Überwachungsorgan zumindest jährlich über das Qualitätssicherungsprogramm berichten.

PA 1311-1 - Interne Beurteilungen

Interne Beurteilungen umfassen die laufende Leistungsbewertung der Internen Revision und regelmäßige, periodische Beurteilungen durch Selbstbeurteilung (Self Assessment) oder andere mit den Berufsgrundlagen vertraute organisationsinterne Personen. 

Der Praktische Ratschlag enthält folgende Neuerungen:

  • Zur laufenden Überwachung werden Peer Reviews ausgewählter Prüfungsakten durch nicht an der Prüfung beteiligte Revisionsmitarbeiter vorgeschlagen.
  • Der Revisionsleiter sollte die Berichterstattung über interne Beurteilungen durch einen angemessen glaubwürdigen Prozess unterstützen.
  • Zumindest jährlich sollte der Revisionsleiter die aus internen Beurteilungen resultierenden Ergebnisse und Maßnahmen an das Überwachungsorgan berichten.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine kurz vor einer unabhängigen externen Beurteilung durchgeführte interne Beurteilung deren Ergebnis zwar nicht vorwegnehmen kann, die aus der internen Beurteilung resultierenden Maßnahmenpläne allerdings in die Beurteilung einbezogen werden können. Darüber hinaus kann eine entsprechend durchgeführte periodische interne Beurteilung als Ersatz für den Selbstbeurteilungsteil einer Selbstbeurteilung mit unabhängiger Überprüfung anerkannt werden.

PA 1312-1 - Externe Beurteilungen

Der Umfang einer externen Beurteilung wurde in der Einleitung präzisiert. Das IIA unterstreicht die Erfordernis eines maximal fünfjährigen Zykluses für  externe Beurteilungen, empfiehlt aber, den Bedarf möglicherweise kürzerer Zyklen sowie Kenntnisse und Unabhängigkeit des externen Prüfers zu bedenken und mit dem Überwachungsorgan abzustimmen.

Überarbeitet wurden darüber hinaus:

  • Die Berufsqualifikationen der externen Prüfer sind nun nicht mehr spezifisch bezeichnet.
  • Die Anforderungen an Unabhängigkeit und Freiheit von tatsächlichen oder scheinbaren Interessenkonflikten wurden konkretisiert.
  • Der Verteiler der Ergebnisse wurde um den Abschlussprüfer der Organisation erweitert.

PA 1312-2 - Externe Beurteilungen - Selbstbeurteilung mit unabhängiger Überprüfung

Die Änderungen tragen Bedenken Rechung, dass unabhängige externe Beurteilungen die Ressourcen kleinerer Revisionsfunktion überfordern könnten, und dass externe Beurteilungen auf Grund spezifischer Umstände nicht erforderlich sein können. Der überarbeitete Praktische Ratschlag benennt solche Situationen. Darüber hinaus wurde der Überprüfungsablauf klarer dargestellt.

Mehr Informationen

Die geänderten Praktischen Ratschläge sind beim IIA erhältlich (Login erforderlich):

1310-1: Quality Program Assessments
1311-1: Internal Assessments
1312-1: External Assessments
1312-2: Self-assessment with Independent Validation

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